Gesetzliche Krankenkassen
Seit dem 01. April 2017 gelten neue Richtlinien für Psychotherapie für die gesetzlichen Krankenkassen. Damit hat jeder Versicherte das Recht auf einen Erstkontakt, Psychotherapeutische Sprechstunde genannt. In dieser Sprechstunde wird dem Patienten die Möglichkeit gegeben, über seine Symptomatik zu sprechen und gemeinsam wird überlegt, ob eine Psychotherapie oder ein anderes Beratungs- oder Hilfsangebot angemessen erscheint. Das Wahrnehmen einer solchen psychotherapeutischen Sprechstunde bedeutet jedoch nicht automatisch, dass damit auch ein Platz für Psychotherapie in unserer Praxis verbunden ist. Es kann sein, dass wir zu dem jeweiligen Zeitpunkt keinen Behandlungsplatz anbieten können und sie damit mit Wartezeiten auf eine ambulante psychotherapeutische Behandlung rechnen müssen. Die Termine für die Sprechstunde werden meist kurzfristig zur Verfügung stehen (max. Wartezeit drei bis vier Wochen). Bitte beachten Sie, dass die Sprechstunde nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung erfolgt. Für Neuanfragen steht Ihnen folgende telefonische Sprechzeit zur Verfügung:
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass wir Anrufe außerhalb dieser Zeiten aus organisatorischen Gründen nicht zurückrufen können. Bitte haben Sie dafür Verständnis, zu den telefonischen Sprechzeiten nehmen wir uns gerne Zeit für Ihre Fragen und Anliegen!
Wenn dann eine ambulante Psychotherapie in unserer Praxis beginnen kann, übernehmen im Allgemeinen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung für Kinder und Jugendliche.
Das Verfahren dazu ist für die Versicherten recht einfach und unkompliziert, generell läuft es wie im Folgenden beschrieben:
Wie bereits erwähnt, beachten Sie dabei, dass Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung erfolgen können.
Für Neuanfragen melden Sie sich bitte in unserer telefonischen Sprechzeit jeweils Donnerstag 14:00 - 18.00 Uhr. In dieser Zeit nimmt Frau Prüßner ihre Anfragen entgegen und wird Ihnen das weitere Vorgehen erklären.
Privatversicherte
Die privaten Krankenkassen und Beihilfen übernehmen im Allgemeinen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie.
Dafür ist es erforderlich, dass Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle über die Möglichkeit einer psychotherapeutischen Behandlung informieren und die notwendigen Formulare beantragen.
Über die genauen Abläufe informieren wir Sie sehr gerne und stehen Ihnen unterstützend zur Verfügung.
Selbstzahler
Falls Sie selbst die Kosten für eine ambulante Psychotherapie oder Sandspieltherapie tragen möchten, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme.
Für weitere Fragen oder Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch während der telefonischen Sprechzeiten Donnerstag 14-18 Uhr.
So erreichen uns unsere Patienten
leider können wir nicht jeden Anruf unserer Patienten persönlich entgegen nehmen. Sollten wir nicht an das Telefon gehen, hinterlassen Sie bitte unbedingt eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, wir melden uns dann schnellstmöglich zurück.
Bitte beachten Sie, dass wir "Anrufe in Abwesenheit" ohne Nachricht auf dem Anrufbeantworter nicht zurückrufen.
Für Frau Susanne Becker wählen Sie 05222-9804564
und
für Frau Stefanie Moshage wählen Sie 05222-9804565
Psychotherapeutische Praxis für Kinder und Jugendliche
Stefanie Moshage und Susanne Becker
Lange Straße 16 in 32105 Bad Salzuflen